Antikorruptions- Und Antibestechungsrichtlinie

1. Über unsere Richtlinie

1.1 Gemäß der Firmenpolitik von Mighty wickeln wir all unsere Geschäfte auf ehrliche, offene und ethische Weise ab. Wir verfolgen einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Korruption und Bestechung und verpflichten uns zu professionellem, fairem und integrem Handeln in all unseren Geschäftsbeziehungen.


1.2 Eine Nichtbefolgung dieser Richtlinie durch Mighty-Mitarbeiter zieht Disziplinarmaßnahmen nach sich, die bis zur Entlassung wegen groben Fehlverhaltens führen können. Freien Mitarbeitern, die gegen diese Richtlinie verstoßen, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

1.3 Diese Richtlinie ist nicht Teil des Arbeitsvertrags und kann jederzeit von uns geändert werden. Sie wird regelmäßig überprüft.

1.4 Weiters sind wir berechtigt, unsere Beziehung zu anderen Einzelpersonen und/oder Organisationen, die in unserem Auftrag arbeiten, zu beenden, wenn sie gegen diese Richtlinie verstoßen.


2. Für wen gilt unsere Richtlinie?

Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die für uns (oder ein Unternehmen der Mighty-Gruppe) oder in unserem Auftrag in irgendeiner Eigenschaft tätig sind, einschließlich Mitarbeiter aller Ebenen, Vorstände, leitender Angestellter, Leiharbeiter, Vertriebshändler, entsandter Arbeitnehmer, Freiwilliger, Praktikanten, Vertreter, Auftragnehmer, externer Berater, Dritter, Geschäftspartner oder anderer mit uns verbundenen Personen, unabhängig von deren Standort.

3. Was bedeutet Bestechung?

3.1 Bestechung bezeichnet einen finanziellen oder sonstigen Anreiz oder eine Belohnung für eine Handlung, die rechtswidrig, unethisch, ein Vertrauensbruch oder in irgendeiner Weise unangemessen ist. Bestechung kann in Form von Geld, Geschenken, Darlehen, Gebühren, Bewirtung, Dienstleistungen, Rabatten, der Erteilung eines Auftrags oder anderen Vorteilen und Vergünstigungen erfolgen.

3.2 Bestechung umfasst das Anbieten, Versprechen, Gewähren, Annehmen oder Fordern von Bestechungsmitteln.

3.3 Jede Form der Bestechung ist streng untersagt. Bei Unsicherheit dahingehend, ob eine bestimmte Handlung eine Bestechung darstellt, muss dies mit dem direkten Vorgesetzten besprochen werden. Freie Mitarbeiter sollten sich dafür an ihren zuständigen Mighty-Ansprechpartner wenden.

3.4 Insbesondere ist untersagt:(a) Zahlungen, Geschenke, Bewirtung oder andere Vorteile in der Erwartung zu gewähren oder anzubieten, dass im Gegenzug ein geschäftlicher Vorteil gewährt wird, oder um ein abgewickeltes Geschäft zu belohnen;(b) Angebote von Dritten anzunehmen, von denen bekannt ist, vermutet wird oder Grund zu der Annahme besteht, dass sie gemacht werden, um sich selbst oder anderen einen Geschäftsvorteil zu verschaffen; und(c) einem Regierungsbeamten in einem beliebigen Land eine Zahlung (manchmal auch als Schmiergeldzahlung bekannt) zu leisten oder anzubieten, um ein routinemäßiges oder erforderliches Verfahren zu erleichtern oder zu beschleunigen.


4. Bewirtung und Geschenke

4.1 Diese Richtlinie untersagt nicht das Anbieten und Annehmen von angemessener Gastfreundschaft zu legitimen Zwecken wie dem Aufbau von Beziehungen, der Aufrechterhaltung unseres Images oder Rufs und der Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen.

4.2 Geschenke oder Bewirtungen sind nicht angemessen, wenn sie unangemessen aufwendig oder extravagant sind oder als Anreiz oder Belohnung für eine Vorzugsbehandlung (zum Beispiel bei Vertragsverhandlungen oder einem Ausschreibungsverfahren) angesehen werden könnten.

4.3 Die Art und der Wert von Geschenken müssen den Umständen und dem Anlass des Geschenks entsprechend angemessen sein. Geschenke dürfen kein Bargeld oder Bargeldäquivalent (wie Geschenkgutscheine) enthalten und dürfen nicht heimlich überreicht werden. Geschenke müssen in unserem Namen gemacht werden, nicht im Namen der individuellen Mitarbeiter.

4.4 Werbegeschenke von geringem Wert, wie Schreibwaren mit Markenaufdruck, dürfen bestehenden Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern überreicht oder von diesen angenommen werden.


5. Aufzeichnungen

5.1 Alle gewährten oder erhaltenen Bewirtungen oder Geschenke müssen angegeben und schriftlich festgehalten werden. Weiters müssen alle Spesenabrechnungen im Zusammenhang mit Bewirtungen, Geschenken oder Zahlungen an Dritte gemäß unserer Spesenrichtlinie eingereicht und der Grund für die Ausgaben angegeben werden.

5.2 Alle Konten, Rechnungen und sonstigen Aufzeichnungen, die sich auf Geschäfte mit Dritten, einschließlich Lieferanten und Kunden, beziehen, sollten mit höchster Genauigkeit und Vollständigkeit erstellt werden. Konten dürfen nicht undokumentiert geführt werden, um unzulässige Zahlungen zu erleichtern oder zu verbergen.


6. Äußerung von Bedenken

Werden Bestechungsgelder angeboten bzw. besteht eine Aufforderung diesbezüglich, oder besteht der Verdacht, dass Bestechung, Korruption oder ein anderer Verstoß gegen diese Richtlinie stattgefunden hat oder stattfinden könnte, muss dies dem Vorgesetzten (oder ggf. der Mighty-Ansprechperson) so bald wie möglich gemeldet werden.