Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Auslegung
Begriffsbestimmungen:
Werktag: ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England ist und an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Geschäftsbedingungen, die von Zeit zu Zeit gemäß Ziffer 4 geändert werden.
Vertrag: der Vertrag zwischen Mighty und dem Kunden für den Verkauf und Kauf von Waren in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen.
Kunde: die Person oder das Unternehmen, die/das Waren von Mighty erwirbt.
Lieferort: hat die in Ziffer 2 angegebene Bedeutung.
Höhere Gewalt: ein Ereignis, ein Umstand oder eine Ursache, die sich der Kontrolle einer Partei entziehen.
Waren: die in der Bestellung aufgeführten Waren (oder ein Teil davon).
Bestellung: die Bestellung des Kunden der Waren, die in der schriftlichen Annahme des Angebots von Mighty durch den Kunden bzw. umseitig aufgeführt ist.
Mighty: Watkins Drinks Limited, (mit der Geschäftsbezeichnung Mighty) (eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 11278378).
Produktrückruf: hat die in Ziffer 5 angegebene Bedeutung.
1.2 Auslegung:
(a) Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).
(b) Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger ein.
(a) Eine Bezugnahme auf eine Rechtsvorschrift oder ein Gesetz bezieht sich auf die jeweils geltende Fassung. Eine Bezugnahme auf eine Rechtsvorschrift oder ein Gesetz schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die gemäß dieser Rechtsvorschrift oder dieses Gesetzes erlassen wurden.
(b) Wörter, die auf die Begriffe „einschließlich“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind als veranschaulichend auszulegen und schränken den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Sätze oder Begriffe nicht ein.
(c) Eine Bezugnahme auf Schriftliches oder Geschriebenes schließt E-Mails ein.
2. Vertragsgrundlage
2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Gesetzesvorschrift, Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.
2.2 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind.
2.3 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn Mighty eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt, woraufhin der Vertrag zustande kommt.
2.4 Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, sich auf Klauseln zu berufen, die auf Dokumenten des Kunden vermerkt, mit ihnen geliefert oder in ihnen enthalten sind und die mit diesen Bedingungen unvereinbar sind.
2.5 Die von Mighty hergestellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie die in den Katalogen oder Broschüren von Mighty enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen dienen ausschließlich dem Zweck, eine ungefähre Vorstellung von den darin genannten Waren zu vermitteln. Sie sind weder Teil des Vertrags noch haben sie Vertragskraft.
2.6 Ein von Mighty abgegebenes Angebot für die Waren stellt keine Offerte dar. Ein Angebot ist nur für einen Zeitraum von 20 Werktagen ab Ausstellungsdatum gültig.
3. Waren
Mighty behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist, und Mighty wird den Kunden in einem solchen Fall darüber informieren.
4. Lieferung
4.1 Mighty muss sicherstellen, dass:
(a) jeder Warenlieferung ein Lieferschein beiliegt, der das Datum der Bestellung, die Art und Menge der Waren (ggf. einschließlich der Codenummer der Waren), besondere Lagerungsanweisungen (falls zutreffend) und, falls die Waren in Teillieferungen geliefert werden, den ausstehenden Restbetrag der noch zu liefernden Waren enthält; und
(b) sollte Mighty den Kunden dazu auffordern, Verpackungsmaterial an Mighty zurückzusenden, dies deutlich auf dem Lieferschein vermerkt wird. Der Kunde stellt das Verpackungsmaterial zu den von Mighty geforderten angemessenen Zeiten zur Abholung bereit. Die Rücksendung des Verpackungsmaterials erfolgt auf Kosten von Mighty.
4.2 Mighty liefert die Waren zu der in der Bestellung angegebenen Adresse (wozu auch das Lager von Mighty zur Abholung gehören kann) oder einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können (Lieferort), und zwar zu einem beliebigen Zeitpunkt, nachdem Mighty den Kunden darüber informiert hat, dass die Waren bereitstehen.
4.3 Die Lieferung ist abgeschlossen, wenn die Waren am Lieferort eintreffen.
4.4 Die angegebenen Liefertermine sind nur ungefähre Angaben und die Lieferzeit ist nicht wesentlich für die Vertragserfüllung. Mighty haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden verursacht werden, Mighty angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen.
4.5 Sollte Mighty die Waren nicht liefern, so beschränkt sich die Haftung von Mighty auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden bei der Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Preises der Waren. Mighty haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, soweit diese durch ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden verursacht wird, Mighty angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen.
4.6 Nimmt der Kunde die Waren nicht innerhalb von drei Werktagen ab der Benachrichtigung des Kunden über das Bereitstehen der Waren durch Mighty ab, so gilt Folgendes, sofern das Versäumnis oder die Verzögerung nicht durch ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch Mighty in Bezug auf die Waren verursacht wurde:
(a) Die Lieferung der Waren gilt um 09:00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag, an dem der Kunde durch Mighty darüber informiert wurde, dass die Waren bereitstehen, als abgeschlossen; und
(b) Mighty lagert die Waren bis zur Abnahme und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Aufwendungen und Kosten (einschließlich Versicherung) in Rechnung.
4.7 Wurden die Waren zehn Werktage nach dem Tag, an dem der Kunde durch Mighty darüber informiert wurde, dass die Waren zur Lieferung bereitstehen, nicht durch den Kunden abgenommen, kann Mighty die Waren ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig veräußern und dem Kunden nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten eine etwaige negative Differenz in Rechnung stellen.
4.8 Liefert Mighty bis zu einschließlich 5 % mehr oder weniger als die durch den Kunden bestellte Warenmenge, so kann der Kunde diese nicht ablehnen. Nach Erhalt der Mitteilung des Kunden über die Lieferung der falschen Warenmenge nimmt Mighty jedoch eine anteilige Anpassung der Rechnung für die Waren vor.
4.9 Mighty kann die Waren in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Teillieferung stellt einen gesonderten Vertrag dar. Ein Lieferverzug oder Mangel einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Teillieferung.
5. Gewährleistung
5.1 Mighty garantiert, dass die Waren bei der Lieferung:
(a) in allen wesentlichen Aspekten ihrer Beschreibung entsprechen;
(b) für den menschlichen Verzehr geeignet sind; und
(c) von zufriedenstellender Qualität sind (im Sinne des Sales of Goods Act 1979).
5.2 Vorbehaltlich Ziffer 3, wenn:
(a) der Kunde Mighty innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung schriftlich darüber informiert, dass einige oder alle Waren nicht der in Ziffer 1 festgelegten Garantie entsprechen;
(b) Mighty eine angemessene Gelegenheit gegeben wird, diese Waren zu überprüfen; und
(c) der Kunde (falls von Mighty dazu aufgefordert) diese Waren auf eigene Kosten an den Geschäftssitz von Mighty zurücksendet,
ersetzt Mighty nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren oder erstattet den vollen Preis der mangelhaften Waren.
5.3 Mighty haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 5.1 festgelegten Garantie durch die Waren, wenn
(a) der Kunde die Waren nach Mitteilung gemäß Ziffer 2 weiter verwendet;
(b) der Mangel auf die Nichtbefolgung der mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Mighty zur Lagerung oder Verwendung der Waren oder (falls nicht vorhanden) der diesbezüglich guten Handelspraktiken durch den Kunden zurückzuführen ist;
(c) der Mangel auf die Befolgung einer vom Kunden gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation durch Mighty zurückzuführen ist;
(d) der Kunde die Waren ohne die schriftliche Zustimmung von Mighty verändert oder repariert;
(e) der Mangel durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Betriebsbedingungen entstanden ist; oder
(f) die Waren aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass die Waren den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von ihrer Beschreibung abweichen.
5.4 Mit Ausnahme der in dieser Ziffer 5 festgelegten Bestimmungen haftet Mighty dem Kunden gegenüber nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 5.1 genannten Gewährleistung durch die Waren.
5.5 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sales of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
5.6 Diese Bedingungen gelten für alle von Mighty gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.
6. Gefahr- und Eigentumsübergang
6.1 Das Warenrisiko geht mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
6.2 Der Eigentumsübergang der Waren auf den Kunden erfolgt erst, wenn Mighty die vollständige Zahlung (in bar oder als frei verfügbare Mittel) für die Waren und alle anderen Waren erhält, die Mighty an den Kunden geliefert hat und für die eine Zahlung fällig ist; in diesem Fall erfolgt der Eigentumsübergang der Waren auf den Kunden zum Zeitpunkt der Begleichung all dieser Beträge.
6.3 Bis zum Eigentumsübergang der Waren auf den Kunden ist der Kunde dazu verpflichtet:
(a) die Waren getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, sodass sie leicht als Eigentum von Mighty erkennbar bleiben;
(b) keine Kennzeichnungen oder Verpackungselemente zu entfernen, zu manipulieren oder unkenntlich zu machen, die sich auf die Waren beziehen;
(c) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken bis zur Höhe ihres vollen Preises ab dem Datum der Lieferung zu versichern;
(d) Mighty unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Ziffer 1(b) bis 9.1(d) aufgeführten Ereignisse eintrifft; und
(e) Mighty alle Informationen zu geben, die Mighty von Zeit zu Zeit in angemessener Weise anfordern kann, in Bezug auf:
(i) die Waren; und
(ii) die finanzielle Situation des Kunden.
6.4 Vorbehaltlich Ziffer 5 darf der Kunde die Waren im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (jedoch nicht anderweitig) weiterverkaufen oder verwenden, bevor Mighty die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Kunde die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:
(a) tut er dies im eigenen Namen und nicht als Vertreter von Mighty; und
(b) erfolgt der Eigentumsübergang der Waren von Mighty auf den Kunden unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden.
6.5 Vor dem Eigentumsübergang der Waren auf den Kunden kann Mighty jederzeit:
(a) durch schriftliche Mitteilung das Recht des Kunden gemäß Ziffer 4 beenden, die Waren weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu verwenden; und
(b) vom Kunden verlangen, alle in seinem Besitz befindlichen Waren, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich zu einem anderen Produkt verarbeitet wurden, herauszugeben, und, sollte der Kunde dieser Forderung nicht unverzüglich nachkommen, sich Zutritt zu sämtlichen Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten zu verschaffen, in dem die Waren gelagert sind, um diese zurückzuholen.
7. Preis
7.1 Der Preis der Waren ist der in der Bestellung angegebene Preis, oder, falls kein Preis angegeben ist, der in der von Mighty veröffentlichten und zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste angegebene Preis.
7.2 Mighty ist berechtigt, den Preis der Waren durch entsprechende Benachrichtigung des Kunden zum Ausgleich etwaiger Kostensteigerungen jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
(a) Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Mighty liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen von Lohn-, Material- und anderer Herstellungskosten);
(b) Änderungswünsche des Kunden in Bezug auf den/die Liefertermin(e), die Menge oder Art der bestellten Waren oder die Spezifikation; oder
(c) Verzögerungen, die auf Anweisungen des Kunden oder das Versäumnis des Kunden zurückzuführen sind, Mighty angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben.
7.3 Der Preis der Waren:
(a) versteht sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), die der Kunde vorbehaltlich des Erhalts einer gültigen MwSt.-Rechnung zusätzlich zum geltenden Satz an Mighty zu entrichten hat; und
(b) versteht sich ohne Kosten und Gebühren für Verpackungsmaterial, Versicherung und Transport der Waren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
7.4 Mighty kann dem Kunden die Waren am Tag der Lieferung oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen.
7.5 Der Kunde begleicht jede von Mighty vorgelegte Rechnung:
(a) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum; und
(b) in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln durch Überweisung auf ein von Mighty schriftlich angegebenes Bankkonto, wobei die Zahlungsfrist von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag ist.
7.6 Leistet der Kunde eine vertraglich fällige Zahlung an Mighty nicht bis zum Fälligkeitsdatum, so hat der Kunde unbeschadet der Rechtsbehelfe von Mighty gemäß Ziffer 9 Zinsen auf den Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Erhalt des überfälligen Betrags zu zahlen, sei es vor oder nach einer gerichtlichen Entscheidung. Die Zinsen gemäß Ziffer 6 werden täglich mit 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England berechnet, jedoch mit 4 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem dieser Basiszinssatz unter 0 % liegt.
7.7 Alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge sind in voller Höhe, ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen oder Einbehalten von Steuern) zu begleichen.
8. Haftung
8.1 Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 8 gelten für jede Haftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, einschließlich Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Falschangaben, Rückerstattung oder anderweitig.
8.2 Der Vertrag schränkt keine Haftung ein, die rechtlich nicht beschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:
(a) Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit;
(b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;
(c) Verletzung der in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 festgelegten Bedingungen; oder
(d) fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz 1987.
8.3 Vorbehaltlich Ziffer 2 überschreitet die Gesamthaftung von Mighty gegenüber dem Kunden nicht den niedrigeren der beiden folgenden Werte: (i) 50 % des Vertragswerts und (ii) 3.000 €.
8.4 Vorbehaltlich Ziffer 2 sind folgende Schadensarten vollständig ausgeschlossen:
(a) entgangener Gewinn;
(b) Umsatz- oder Geschäftsverlust;
(c) Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;
(d) Verlust erwarteter Einsparungen;
(e) Nutzungsausfall oder Korruption von Software, Daten oder Informationen;
(f) Verlust oder Schädigung des Rufs; und
(g) indirekte Verluste oder Folgeschäden.
8.5 Diese Ziffer 8 behält auch nach Vertragsbeendigung ihre Gültigkeit.
9. Beendigung
9.1 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann Mighty diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Benachrichtigung des Kunden kündigen, wenn:
(a) der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen eine Vertragsbedingung begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von fünf Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung der Partei behebt;
(b) der Kunde Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens, der vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung), der Erreichung eines Moratoriums, der Liquidation (freiwillig oder auf gerichtliche Anordnung, außer zum Zweck einer Umstrukturierung), der Bestimmung eines Konkursverwalters für einen seiner Vermögenswerte oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder, wenn der Schritt oder die Maßnahme in einem anderen Staat erfolgt, im Zusammenhang mit einem entsprechenden Verfahren in dem betreffenden Land unternimmt;
(c) der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt, auszusetzen droht, einstellt oder einzustellen droht; oder
(d) sich die finanzielle Situation des Kunden so weit verschlechtert, dass die Annahme gerechtfertigt ist, dass seine Fähigkeit, die Vertragsbedingungen zu erfüllen, gefährdet ist.
9.2 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann Mighty die Bereitstellung der Waren im Rahmen dieses Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und Mighty aussetzen, wenn der Kunde einem der in Ziffer 1(b) bis Ziffer 9.1(d) aufgeführten Ereignisse ausgesetzt wird oder wenn Mighty Grund zur Annahme hat, dass der Kunde einem dieser Ereignisse unterliegen wird, oder wenn der Kunde es versäumt, einen im Rahmen dieses Vertrags fälligen Betrag zum Fälligkeitsdatum zu begleichen.
9.3 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann Mighty diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Benachrichtigung des Kunden kündigen, wenn der Kunde einen vertraglich geschuldeten Betrag zum Fälligkeitsdatum nicht begleicht.
9.4 Bei Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, hat der Kunde unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen von Mighty zu begleichen; für gelieferte Waren, für die keine Rechnung vorgelegt wurde, hat Mighty eine Rechnung vorzulegen, die vom Kunden unmittelbar nach Erhalt zu begleichen ist.
9.5 Die Beendigung oder der Ablauf des Vertrags, gleich aus welchem Grund, wirkt sich nicht auf die bis zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Ablaufs aufgelaufenen Rechte und Rechtsbehelfe der Parteien aus, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Ablaufs bestand.
9.6 Alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags in Kraft treten oder fortbestehen sollen, behalten in vollem Umfang ihre Rechtskraft und Rechtswirkung.
10. Höhere Gewalt
Keine der Parteien verstößt gegen den Vertrag oder haftet für den Verzug bei der Erfüllung oder die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn dieser Verzug oder die Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. In diesem Fall wird die Leistungsfrist um den Zeitraum verlängert, der der Dauer des Hemmnisses und daher dem Zeitraum entspricht, in dem die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung verzögert wurde oder nicht erfolgt ist. Erstreckt sich der Verzug oder die Nichterfüllung über acht Wochen, so ist die nicht betroffene Partei berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Benachrichtigung der betroffenen Partei zu kündigen.
11. Produktrückruf
11.1 Im unwahrscheinlichen Fall eines Produktrückrufs und auf Anforderung von Mighty wird der Kunde die (dem Kunden mitgeteilten) Verfahren von Mighty für den Produktrückruf durchsetzen und mit Mighty zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der Produktrückruf unverzüglich und effektiv durchgeführt wird.
11.2 Sollte der Kunde feststellen, dass Waren bedenklich, mangelhaft oder für den bestimmten Zweck ungeeignet sind oder anderweitig nicht den geltenden Vorschriften entsprechen, informiert er Mighty unverzüglich darüber.
11.3 Wenn Mighty den Kunden über einen Produktrückruf informiert:
(a) verpflichtet sich der Kunde, jeden weiteren Verkauf oder jede weitere Lieferung der Waren, die vom Produktrückruf betroffen sind, unverzüglich einzustellen;
(b) verpflichtet sich der Kunde auf Aufforderung von Mighty, alle vom Produktrückruf betroffenen Waren, die sich im unmittelbaren Besitz des Kunden befinden, innerhalb von fünf Werktagen an Mighty zurückzugeben oder diese Waren auf Anweisung von Mighty zu vernichten;
(c) verpflichtet sich der Kunde, alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die Mighty in angemessener Weise zum Schutz der Verbraucher und zur anderweitigen Erleichterung der Durchführung des Produktrückrufs verlangen kann; und
(d) beschränkt sich die Haftung von Mighty auf Folgendes:
(i) die Bereitstellung von Ersatzwaren oder, falls diese nicht verfügbar sind, eine Gutschrift nach Erhalt der zurückgerufenen Waren oder des Nachweises des Produktrückrufs; und
(ii) von Mighty als angemessen erachtete Liefer- und Transportkosten.
11.4 Außer im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang haftet Mighty nicht für weitere Kosten oder Gebühren als Folge des Produktrückrufs. Außer im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang ist es dem Kunden untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mighty Mitteilungen oder Pressemitteilungen im Zusammenhang mit einem Produktrückruf zu veröffentlichen.
11.5 In diesen Bedingungen bezieht sich der Begriff „Produktrückruf“ auf jede Korrekturmaßnahme in Bezug auf Waren, die sich nicht mehr im Einflussbereich von Mighty befinden und von denen Mighty weiß oder Grund zur Annahme hat, dass sie möglicherweise bedenklich, mangelhaft oder für einen bestimmten Zweck ungeeignet sind oder anderweitig nicht den geltenden Vorschriften oder den eigenen Produktqualitätsstandards entsprechen.
12. Allgemeines
12.1 Abtretung und sonstige Geschäfte
(a) Mighty ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit vollständig oder teilweise abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, zu delegieren, treuhänderisch zu verwalten oder in sonstiger Weise damit zu handeln.
(b) Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mighty nicht vollständig oder teilweise abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise damit handeln.
12.2 Vertraulichkeit
(a) Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen über die Geschäfte, Angelegenheiten, Kunden, Auftraggeber oder Lieferanten der jeweils anderen Partei zu keinem Zeitpunkt an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Ziffer 2(b) zulässig.
(b) Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei an folgende Personen weitergeben:
(i) ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Berater, die diese Informationen benötigen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Jede Partei ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Berater, an die sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei weitergeben, die in dieser Ziffer 2 festgelegten Bestimmungen einhalten; und
(ii) zwar in dem Maße, wie es das Gesetz, ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde verlangt.
(c) Keine der Parteien ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu einem anderen Zweck als zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu verwenden.
12.3 Gesamte Vereinbarung
(a) Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen.
(b) Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr keine Rechtsbehelfe in Bezug auf Aussagen, Darstellungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (ob unschuldig oder fahrlässig abgegeben), zustehen, die nicht im Vertrag enthalten sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch wegen unschuldiger oder fahrlässiger Falschdarstellung oder fahrlässigen falschen Angaben auf der Grundlage einer Aussage im Vertrag hat.
12.4 Änderungen
Änderungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet wurden.
12.5 Verzicht
Ein Versäumnis oder Verzug bei der Ausübung eines vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Rechts oder eines Rechtsbehelfs durch eine Partei bedeutet weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen Rechtsbehelf, noch wird dadurch die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindert oder eingeschränkt. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht verhindern oder einschränken.
12.6 Aufhebung
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie nicht länger als Bestandteil des Vertrags, was jedoch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Wenn eine Bestimmung des Vertrags gemäß Ziffer 12.6 als gestrichen gilt, müssen die Parteien nach dem Grundsatz von Treu und Glauben eine neue Ersatzbestimmung aushandeln, die den wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend in zuverlässiger Weise erfüllt.
12.7 Mitteilungen
(a) Alle Mitteilungen, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag an eine andere Partei weitergeleitet werden, erfolgen in Schriftform und werden:
(i) persönlich oder per Einschreiben oder durch einen anderen Zustelldienst am nächsten Werktag an ihrem eingetragenen Firmensitz (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder ihrer Hauptniederlassung (in allen anderen Fällen) zugestellt; oder
(ii) per E-Mail an die in der Bestellung angegebene Adresse gesendet.
(b) Mitteilungen gelten als erhalten:
(i) wenn sie persönlich übergeben werden, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem sie an der richtigen Adresse abgegeben werden;
(ii) wenn sie per Einschreiben oder durch einen anderen Zustelldienst für die Zustellung am nächsten Tag versendet werden, d. h. um 09:00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; oder
(iii) wenn sie per E-Mail versendet werden, d. h. zu dem Zeitpunkt der Übermittlung oder, falls dieser Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten am Empfangsort liegt, sofort nach Wiederaufnahme der Geschäfte. In dieser Ziffer 7(b)(iii) bezieht sich „Geschäftszeiten“ auf den Zeitraum von montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr an Tagen, die am Empfangsort keine gesetzlichen Feiertage sind.
(c) Diese Ziffer gilt nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegebenenfalls eines Schiedsverfahrens oder anderen Methoden der Streitbeilegung.
12.8 Rechte von Drittparteien
(a) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet der Vertrag keinerlei Rechte gemäß dem (englischen) Vertragsgesetz (Rights of Third Parties) von 1999 zur Durchsetzung einer Vertragsbedingung.
(b) Das Recht der Parteien, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu ändern, bedarf nicht der Zustimmung einer anderen Person.
12.9 Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
(a) Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
(b) Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Rechtsprechung zur Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben.